Schulpflicht ohne Schule

von Ines Sey E-Mail

Dank eines Kommentars bin ich darauf gestoßen worden, Schulpflicht näher zu beschreiben. Unter Schulfplicht sollen drei Verpflichtungen verstanden werden: 1. Staat trägt Sorge, dass Kinder etwas lernen 2. Eltern tragen Sorge, dass Kinder etwas lernen 3. Kinder müssen einen Teil ihrer Zeit dafür aufwenden, etwas zu lernen. Dabei ist die Organisation von Bildung bzw. Schulpflicht nebensächlich. Kinder müssen nicht zwingend zur Schule gehen, sondern können sich auch auf andere Art ihre Bildung/Wissen aneignen. Wichtig ist nur, dass der Staat in irgendeiner Form überprüft, dass Kinder sich diese Bildung/Wissen aneignen.

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